Wespen und Hornissen zählen wie Bienen und Hummeln zu den sogenannten Hautflüglern.
Hornissen, Wildbienen und Hummel sind durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und dürfen nur in
Ausnahmefällen umgesiedelt oder getötet werden.
Manchen Menschen erscheinen Wespen und Hornissen gefährlich oder lästig und damit verbunden entsteht nicht
selten der Wunsch nach einem Entfernen des Nestes oder Bekämpfen der Insekten.
Beim Beachten einiger Verhaltensregeln und dem Umsetzen einiger praktischer Maßnahmen ist dies jedoch
in den meisten Fällen gar nicht notwendig.
Die staatenbildenden Wespen-, Hornissen- und Hummelvölker erreichen erst im Spätsommer ihre volle Stärke.
Besonders Wespen suchen dann gerne gedeckte Tische auf.
Diese oftmals als "problematisch" empfundene Zusammenkunft von Mensch und Wespe dauert nur einige Wochen bis zum Herbst.
Die alte Königin ist zu diesem Zeitpunkt bereits abgestorben und die restlichen Tiere sterben bei den dann folgenden kälteren Temperaturen ebenfalls ab, lediglich die neu geschlüpften Königinnen überwintern.
Ich bin neben meiner Tätigkeit als Imker auch Berater bei Problemen mit Hornissen- und andere Wespenvölkern und kann
bei Bedarf eine fachgerechte Umsiedlung vornehmen.
Hierbei ist immer eine Artbestimmung Voraussetzung für die Beurteilung der örtlichen Situation und der rechtlichen Lage.
Bei besonders geschützten Arten bedarf die Umsiedlung oder Tötung der Insekten zuvor einer Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde, Umwelt- und Verbraucherschutzamt.